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Diskussion-Tarifvertrag

Wie bei unserer Umfrage angekündigt, werden wir hier die Ergebnisse unserer Online Umfrage ausführlich darstellen.

Einen kurzen Abriss findet Ihr dankenswerterweise auch in der aktuellen Ausgabe von Hunderunden FEB/MRZ 21 – https://hunderunden.de/vets

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https://hunderunden.de/vets
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Hier nun im Folgenden unsere Ergebnisse ausführlich.

Zur weiteren Diskussion seit Ihr in den Kommentaren recht herzlich eingeladen!

Im Zeitraum vom 06.11.2020 bis 30.11.2020 haben wir auf unserer Website www.tierarzt-stellenangebote.de eine Umfrage zur These: „Tierärzte-Tarifvertrag und dann verschwindet der Fachkräftemangel“ durchgeführt. Diese wurde angestoßen durch die auf dem bpt-Kongress 2020 stattgefundene Diskussion zwischen Dr. Christian Wunderlich (1.Vorsitzender des BAT e.V.) und Dr.Bodo Kröll (Inh. Fachtierarzt-Zentrum für Kleintiere in Erfurt und bpt Präsidiums-Mitglied) zum Thema „Brauchen wir einen Tarifvertrag?“

Innerhalb des doch recht kurzen Umfragezeitraums hatten wir einen enormen Rückfluss von 190 freiwilligen und zufälligen Umfrageteilnehmern[1], die wir über Werbemaßnahmen auf facebook gewonnen haben.

Im Folgenden möchten wir die Ergebnisse dieser nicht-repräsentativen Umfrage darstellen, sodann die Tarifvertragssystematik kurz erläutern, um mit einigen anregenden, provokanten Thesen / Fragen in eine weitergehende Diskussion unter: https://www.tierarzt-stellenangebote.de/diskussion-tarifvertrag einzusteigen.

  1. Online Umfrageergebnisse

Unser Umfragedesign und die Ergebnisse sahen wie folgt aus:

  1. Fühlt Ihr Euch unterbezahlt?

Ja, ich fühle mich unterbezahlt:                       157 TeilnehmerInnen

Unentschieden:                                                     4 TeilnehmerInnen

Nein, ich fühle mich nicht unterbezahlt:        29 TeilnehmerInnen

Ja, ich fühle mich unterbezahlt entspricht somit 82,6%.

Basierend auf diesem Ergebnis verwunderten dann auch die folgenden Antworten auf die Frage: 2. Werden bei Euch Überstunden gut vergütet? nicht:

Garnicht:                             92 TeilnehmerInnen

Nein, unzureichend:         30 TeilnehmerInnen

Geht so:                               49 TeilnehmerInnen

Ja, gut:                                 19 TeilnehmerInnen

Das heisst 122 TeilnehmerInnen bekamen Überstunden garnicht oder nur unzureichend vergütet, was 64,2% entspricht.

Als Nächstes wollten wir wissen, wie die TeilnehmerInnen die 3. Work-Life-Balance empfinden:

Es geht garnicht- viel zu viele Überstunden ohne Ausgleich:                           54 T[2]

Es geht so – viele Überstunden, aber auch entsprechender Ausgleich:        39 T

Es ist noch auszuhalten:                                                                                               76 T

Sehr gut – ich habe eine gute Balance:                                                                    21 T   

Dieses Ergebnis erscheint vor dem Hintergrund der Fragen 1 & 2 recht interessant, sind offenbar Gehälter und Überstundenausgleich nicht unmittelbar mit der gefühlten Work-Life-Balance verknüpft. Lediglich 28% sprachen davon, dass Ihre Work-Life-Balance schlecht sei.

Weiterhin wollten wir vor dem Hintergrund der zunehmenden Feminisierung des Tierarztberufes auch wissen: 4. Wie könnt Ihr Familie und Beruf miteinander vereinbaren?

Ungenügend:                     7 TeilnehmerInnen

Mangelhaft:                                     48 TeilnehmerInnen

Ausreichend:                      35 TeilnehmerInnen

Befriedigend:                     72 TeilnehmerInnen

Gut:                                       22 TeilnehmerInnen

Sehr gut:                              6 TeilnehmerInnen

52,6% der TeilnehmerInnen gaben an befriedigend bis sehr gut Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können, was dem oftmals karikierten Bild der unflexiblen Arbeitgeber zu widersprechen scheint. Dies greifen wir in den abschließenden Thesen noch einmal auf.

Hier wollten wir eingehender Wissen, um auch eventuelle Widersprüche in den zuvor gemachten Angaben erkennen zu können: 5. Hat Eure/Eure PartnerIn Verständnis für Deinen Beruf?

Ja                               57 TeilnehmerInnen

Meistens                  110 TeilnehmerInnen

Nein                           21 TeilnehmerInnen

Enthaltungen          2 TeilnehmerInnen

D.h. 87,9% haben verständnisvolle PartnerInnen, was die Ergebnisse der Fragen 3&4 interessanterweise komplementär ergänzt. Nun kann man trefflich streiten, was zuerst war – der verständnisvolle Partner oder der Beruf, jedoch scheint eine gute Work-Life-Balance und eine gute familiäre Beziehung eng damit verknüpft zu sein.

Zur besseren Einsortierung der Antworten wollten wir mit Frage 6. wissen: Worauf liegt Dein Schwerpunkt?

Klein-/Heimtiere                               128 TeilnehmerInnen         67,37 % (BTK 70,76%)1

Pferdepraktiker                                27 TeilnehmerInnen            14,2%  (BTK 8,3%)1

Gemischt Pferde/Großtiere           18 TeilnehmerInnen            9,4% (BTK 2,2%)1

Großtier-/Nutztierpraktiker             9 TeilnehmerInnen              4,7% (BTK 10%)1

Gemischt Pferde/Kleintiere           6 TeilnehmerInnen              3,1% (BTK 7,9%)1

Vögel/Reptilien                                2 TeilnehmerInnen              0,1% (BTK kA)1

Dies entspricht ungefähr auch der Verteilung der niedergelassenen Tierärzte gem. der Statistik der Bundestierärztekammer zum 31.12.2019, wobei wir die Kategorie „Nutztiere+Kleintiere“ der BTK außen vorgelassen haben.[3]

Im Folgenden haben wir drei offene Fragen zugelassen, deren Antworten wir aufgrund Ihrer Struktur hier leider nur auszugsweise wiedergeben können, deren Input aber in der anschließenden Thesenerstellung mit einfließen wird:

7. Kann eine neue Zuteilung / Zulassung zum Tiermedizinstudium nicht besser helfen?

Dies Frage beantworteten 17 TeilnehmerInnen mit einem Ja, 69 mit einem Nein, 32 TeilnehmerInnen sahen darin einen Teil der Lösung und 72 enthielten sich hier einer Aussage.

Bei den ergänzenden Freitextantworten kam des Öfteren die Forderung nach einer praxisorientierteren Zulassung und weniger einer an den NC gekoppelten. Dabei solle auch die intrinsische Motivation etc. besser abgeprüft werden.

Mit der achten Frage wollten wir wissen: Was müsste ein Tarifvertrag beinhalten, um was zu verändern?

Da es sich hierbei auch um eine offene Frage handelte, hier nur wieder einige Auszüge:

Die überwiegende Mehrheit forderte bessere Gehälter und Überstundenvergütung. Auch die Themen Zeiterfassung, geregelte Arbeitszeiten und Notdienstregelungen waren sehr präsent.

Abschließend fragten wir: 9. Was würde Deiner Meinung nach den Fachkräftemangel sonst vermindern?

Hier kamen sehr interessante nicht-quantitative Forderungen, wie vor allem mehr Wertschätzung im Beruf, sowohl von Praxisinhabern gg. ihren Mitarbeitern als auch von Patientenbesitzern als auch in der Gesellschaft. Aber auch das Thema Tierversicherung und eine damit verbundene insgesamt verbesserte wirtschafltiche Grundlage von Tierärzten  – auch mit der Forderung der Anpassung der GOT – waren spannende Denkanstöße. Klare Karriereperspektiven i.V.m. Fortbildungsmöglichkeiten waren eine weitere Forderung insbesondere an die Arbeitgeber. Vereinzelt kam auch die Forderung nach einer Männerquote bei der Studienzulassung (auch im Zusammenhang mit Frage 7) auf.

  1. Wie funktioniert ein Tarifvertrag?

Vor dem Hintergrund der zuvor dargestellten Umfrageergebnisse soll hier kurz an dieser Stelle zum Thema Tarifvertragswesen, Tarifautonomie und was ein Tarifvertrag beinhalten kann und auf wen er anwendbar ist, eingegangen werden, da sich nicht zuletzt bei unserer Umfrage, so auch bei der Diskussion auf dem bpt-Kongress offensichtlich ein falsches Verständnis verfestigt hat.

  1. Tarifvertrag Definition

In einem Tarifvertrag sind für eine Branche grundsätzliche Rahmenbedingungen und Regelungen für Arbeitsverhältnisse festgelegt. Die Regeln betreffen Beginn, Ende und Inhalt des Arbeitsvertrages und Vorschriften zur alltäglichen Arbeit. Ein Tarifvertrag dient dem Schutz der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Einen Arbeitsvertrag ersetzt der Tarifvertrag nicht. Regelungen aus Tarifverträgen gelten noch vor denen, die individuell im Arbeitsvertrag stehen. Steht im Arbeitsvertrag etwas, das dem Tarifvertrag widerspricht, ist es nichtig. Der Tarifvertrag selbst gilt automatisch, ohne dass dies extra vereinbart oder vom Arbeitnehmer unterzeichnet werden muss. Ein Tarifvertrag gilt auch vor einer Betriebsvereinbarung. Ein Tarifvertrag muss schriftlich und nach im Tarifregister gelistet sein. Der Arbeitgeber muss ihn zusätzlich für alle zugänglich auslegen. Gesetzlich geregelt sind Tarifverträge im Tarifvertragsgesetz.

  • Für wen gilt ein Tarifvertrag?
Unbenannt

Grafik entnommen: https://www.clockodo.com/de/lexikon/tarifvertrag/ -abgerufen 17.01.2021.

Dies bedeutet zunächst einmal, dass überhaupt zwei Tarifparteien existieren müssen. Das heißt mindestens eine Partei, die die Arbeitnehmer vertritt und mindestens eine, die die Arbeitgeber repräsentieren. Zur Zeit ist die Sachlage aber so, dass sich mit dem Bund der Angestellten Tierärzte (https://bundangestelltertieraerzte.de/) erst seit 2016 eine Vereinigung sich anschickt eine Arbeitnehmervereinigung / Gewerkschaft aufzubauen. Laut eigener Angabe hatte dieser Ende 2020 lediglich 561 Mitglieder. Die entspricht gerade einmal 6% aller Praxisassistenten.[4]

Auf der anderen Seite muss aber auch der Arbeitgeber einem Verband angeschlossen sein, der tarifgebunden ist, damit der Tarifvertrag seine Wirkung entfalten kann. Ist in einem Betrieb nur eine Partei in einem Verband organisiert, gilt auch kein Tarifvertrag. Dies kann mittel- bis langfristig bspw. den Arbeitgebern schaden, die sich keinem Verband anschließen wollen, muss es aber nicht, solange diese ähnlich gute Vergütungsmodelle wie verbändisch organisierte Arbeitgeber anbieten. Zur Zeit existiert aber kein Arbeitgeberverband, der die ganze Bandbreite der Tierärzte vertritt. In 2019 hat sich erst eine Verbund unabhängiger Tierkliniken gegründet, der wie sein Name schon sagt, die immer mehr vordringenden Tierarztketten explizit, und damit einen Großteil der dort bestehenden Arbeitsplätze, ausschliesst (https://www.vuk-vet.de/). Hier sind bislang lediglich 26 Mitglieder nach eigenen Angaben vertreten. Bei insgesamt 12.019 niedergelassenen Tierärzten[5] ist dies mit 0,2% ein verschwindend geringer Teil.

Wir stehen momentan also vor dem Dilemma, dass überhaupt keine tarifvertragsfähigen Parteien bestehen, die einen entsprechenden Tarifvertrag abschließen könnten!

  • Was regeln Tarifverträge?

Tarifverträge regeln die Mindeststandards verschiedener Arbeitsbereiche:

  • den Lohn
  • die Höhe von Sonderzahlungen
  • die Arbeitszeiten inklusive Höchstarbeitszeit und Pausen
  • den Urlaubsanspruch
  • die Arbeitsbedingungen
  • den Beginn von Arbeitsverhältnissen
  • die Kündigungen
  • die Länge des Tarifvertrages

In einem firmenübergreifenden Tarifvertrag für eine ganze Branche gilt der Lohn dann als Branchenmindestlohn. Dieser muss mindestens so hoch sein wie der gesetzliche Mindestlohn.

  • Weitere gesetzliche Regelungen

Damit stoßen wir schon auf eine weitere Regelung – das Mindestlohngesetz. Daneben existiert noch das Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutz, das Berufsbildungsgesetz uvm., so dass es bereits viele gesetzliche Regelungen außerhalb tarifvertraglicher Regelungen gibt, die auch schon heute einzuhalten sind. Umso erstaunlicher ist es, dass den Arbeitgebern erst vor kurzem aufgefallen ist, dass die bisherige Notdienstpraxis mit dem Arbeitszeitgesetz so nicht zu vereinbaren war.

Auch das Thema Arbeitszeiterfassung ist von der EU mittlerweile eindeutig geklärt:

„Bereits im Mai des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, die Arbeitszeiterfassung zu verschärfen und hat dies mit einem Urteil auf den Weg gebracht. Im Kern geht es darum, dass alle EU-Mitgliedsstaaten die ansässigen Arbeitgeber verpflichten müssen, eine vollständige Arbeitszeiterfassung durchzuführen.

Soll heißen: Jede Arbeitsstunde aller Mitarbeiter muss genau dokumentiert werden. Was zunächst vor allem nach einem großen Aufwand und einem Instrument zur Kontrolle klingt, verfolgt ein anderes Ziel und soll Arbeitnehmern helfen. Denn, so der Europäische Gerichtshof, ohne eine vollständige Arbeitszeiterfassung sei es für Mitarbeiter kaum möglich, Arbeitszeiten und vor allem Überstunden verlässlich zu erfassen und eigene Rechte und Ansprüche durchzusetzen. So sollen dank der neuen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung unbezahlte Überstunden der Vergangenheit angehören – oder zumindest reduziert werden. Die neue Arbeitszeiterfassung geht dabei einen Schritt weiter als die bisher in Deutschland geltenden Regelungen.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeit pro Wochentag beziehungsweise Woche. Diese Regelungen dienen dem Schutz und der Erholung von Arbeitnehmern, indem Pausen und Ruhezeiten, als auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichten geregelt werden. Bisher waren Arbeitgeber lediglich verpflichtet, Mehrarbeit und Überstunden zu erfassen, also die Stunden, die über die geregelte Arbeitszeit hinaus gehen. In Zukunft müssen nun sämtliche Arbeitsstunden aufgezeichnet werden.“[6]

  1. Fragen / Thesen zur weiteren Diskussion
  1. lokale Gebundenheit der Absolventen verhindert Wettbewerb der Arbeitgeber und damit bessere Anfangsgehälter
    Es ist Fakt, dass wir in Deutschland mit fünf tiermedizinischen Fakultäten räumlich nicht allumfassend aufgestellt sind. Weiterhin ist Fakt, dass selbst ein nach den bpt-Empfehlungen entlohnter Anfangsassistent nicht auf Rosen gebettet ist im Vergleich zu anderen Akademikern. Häufig haben die Absolventen dann während des Studiums einen LebenspartnerIn gefunden, der in einem anderen Bereich studiert hat und nun bereits mehr verdient. Was ist die Folge? Häufig tummeln sich an den fünf Studienorten übermäßig viele Anfangsassistenten und die „Provinz“ bleibt leer. Dies führt zu so paradoxen Situationen, dass in München Tierärzte sich in anderen Berufen umschauen, weil sie von ihrem Gehalt in München nicht leben können. Andererseits aber Tierärzte im bayrischen Wald oder im Augsburger Raum händeringend Tierärzte suchen. Letztere würden auch weitaus mehr bezahlen als in München. Doch dieser gesunde Wettbwerb der Arbeitgeber scheitert an der räumlichen Unflexibilität der Absolventen.
  • Lehrjahre sind keine Herrenjahre
    Bei der Bemessung der Anfangsgehälter werden oftmals Vergleiche mit Ingenieuren oder Betriebswirten gezogen. Doch dieser Vergleich hinkt. Während man einen Ingenieur oder Betriebswirt unmittelbar mit Projekten betreuen kann, fehlen dem Absolventen einer tiermedizinischen Fakultät oftmals die Basics der täglichen Praxis. Daran ändern auch die vielen Praktikas etc. nichts. Hier wäre der Vergleich vielmehr mit Juristen nach dem 1. Staatsexamen oder Lehrer im Referendariat zu ziehen. Letztere bekommen im Vorbereitunsdienst bspw. in Baden-Württemberg für ein Lehramt an Gymnasien lediglich 1.512,62 EUR.[7] Anfangsassistenten sollten sich bewusst sein, dass in den ersten ein/ zwei Jahren die Arbeitgeber primär in die Ausbildung des Assistenten investieren und dass dessen Beitrag zur Profitabilität einer Praxis in dieser Zeit beschränkt ist. Da wären aber auch die Universitäten gefordert ihre Ausbildungspläne endlich mal zu überarbeiten. Was für einen Sinn macht es, das komplette Studium alle Tierarten zu lehren, wenn jemand von Anfang an nur in den Pferde- oder Kleintierbereich möchte? Wieso müssen alle Tierärzte Praktika in Schlachthäusern machen, wo die meisten doch niemals in ein Veterinäramt gehen wollen? Eine praxisnähere Ausbildung würde auch zu höheren Anfangsgehältern führen.
  • Ungenügende Durchsetzung bestehender Gesetze

Wie kann es sein, dass in unserer Umfrage 64,2% angeben, dass sie keine oder ungenügende Vergütung / Ausgleich Ihrer Überstunden bekommen, wo dies, wie oben bereits aufgezeigt, Pflicht für jeden Arbeitgeber ist und künftig noch verschärft wird? Dies ist uE nur möglich, weil die Mitarbeiter dies mit sich machen lassen. Und wieso? Weil sie aus diversen Gründen (siehe u.a. 1) nicht konsequent und in der Lage sind, den Arbeitsplatz zu besseren Arbeitgebern zu wechseln. Hier sind ein großes Stück weit auch die angestellten Tierärzte selbst gefragt – es gibt sie die fairen und guten Arbeitsplätze. Nur liegen diese meist nicht um die Ecke von der Uni!

  • Ist das Berufsbild eines Tierarztes dem eines tarifgebundenen Arbeitnehmers gleichzustellen oder herrscht da nicht doch ein anderes Verständnis vor?

Früher herrschte die Vorstellung vor, man nimmt das doch recht umfangreiche Studium und die Lehrjahre danach billigend in Kauf mit der Perspektive sich später selbständig zu machen und dann die Entlohnung für all die Mühen zu bekommen. Und ja, das ist auch heute noch möglich und jeder selbständige Tierarzt, der behauptet er würde schlecht verdienen, der lügt oder aber ist betriebswirtschaftlich so schlecht aufgestellt, dass er lieber vom Markt verschwinden sollte. Ein Tierarzt zu sein, ist nunmal nicht nur ein 9 to 5 Job, sondern eine Berufung. Dennoch sind hier die Arbeitgeber vor allem vor dem Hintergrund der massiven Feminisierung des Berufsstandes aufgerufen, attraktive Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle zu entwickeln, so dass Familie und Beruf gut aufeinander abgestimmt werden können. Aber auch hier sind auf der anderen Seite die Tierärztinnen gefragt, den Arbeitgebern entsprechende Planungssicherheit zu geben. Es ist für einen Arbeitgeber nur schwer planbar, wenn sich an Mutterschutz, Elternzeit, Stillzeit (die nicht definiert ist von der Länge) sich weitere Schwangerschaften etc. anschließen. Hier wäre rechtzeitige und offene Kommunikation für den Arbeitgeber sehr hilfreich. Dies kommt dann auch bei der Wiedereingliederung der jungen Mütter zugute und hemmt sie nicht in der weiteren Berufskarriere.

  • Überdenken der Zulassungskriterien zum Tiermedizinstudium

Die derzeit noch vorherrschende Vergabe von deutschen Studienplätzen in der Tiermedizin nach absurden NCs erscheint dem Berufsstand nicht gutgetan zu haben. Zum Einen können zu Wenige unmittelbar nach dem Abitur oder dem freiwilligen Jahr ihr Wunschstudium beginnen. Andere Kriterien, wie praktische Erfahrungen durch eine einschlägige Ausbildung oder aber praktische Tests, wie Sie an österreichischen Universitäten nötig sind (Eignungstests)[8] können die Abbrecherquoten verringern aber auch spätere Enttäuschungen geweckt durch suboptimale Medienvorbilder (Wendy & co. oder Dr. Wolf) verringert werden. Auch der Fakt, dass mittlerweile von 5925 deutschen Studienanfängern 5090 weiblich sind – 85,9%[9] ist sicherlich keine gute und gesunde Entwicklung. Es war noch nie einem Studiengang zuträglich, sei es in der Humandmedizin zu Beginn des 20. Jahrhunderts oder aber auch in den Ingenieurswissenschaften, wenn ein Geschlecht derart stark dominiert. Dies hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf das Studienklima, sondern setzt sich auch fort in den kompletten Berufszyklus.

  • Bessere Wertschätzung des Berufsstandes – wer kümmert sich darum?
    In unserer Umfrage kam klar zum Ausdruck, dass neben der Entlohnung und dem Stundenausgleich eindeutig die Wertschätzung das wichtige Kriterium ist, welches den Tierärzten (und nicht nur den angestellten) auf den Nägeln brennt. Innerhalb vieler Kliniken und Praxen scheint zunächst einmal die innere Wertschätzung der Senioren gegenüber den Jüngeren verbesserungswürdig. Hier helfen sicherlich Coachings für Chefs und entsprechende Seminarangebote. Wo das nichts bringt, unser Rat – gehen Sie und suchen Sie sich den Chef, der zu Ihnen passt. Die Wertschätzung in unserer Gesellschaft – das zunehmend undankbare und wenig wertschätzende Benehmen von Patientenbesitzern – wie kann man das verbessern? Wer kann das verbessern? Hier sehen wir die Verbände (bpt, BAT, VUK) und Kammern in der Pflicht. So wie der Marburger Bund für Humanmediziner, der Weltärzteverband etc. permanent auch gerade während der Coronakrise in den Medien präsent waren, so wäre es wünschenswert mal Vertreter der Tiermedizin Lobbyarbeit machen zu sehen. Außer dass Herr Prof. Wieler vom RKI Tiermediziner ist, hat man in jüngster Zeit nicht viel von den Veterinären und ihrer Arbeit auch und gerade während der Pandemie gehört. Hier bleibt viel zu tun, um das generelle Berufsbild und die Wertschätzung dringend zu verbessern.

Diese Fragen / Thesen können Sie gern im Netz unter https://tierarzt-stellenangebote.de/diskussion-tarifvertrag kommentieren und weiterführen. Wir freuen uns über einen regen Austausch in der Hoffnung, dass der eine oder andere Verantwortliche mitliest.

  1. Fazit

Wie die Umfrage gezeigt hat, sind trotz offensichtlich vieler nicht gut dotierter Stellen und keiner bis wenig Überstundenvergütung die befragten Tierärzte mit Ihrem Beruf – vor allem mit Blick auf Ihre Work-Life-Balance und Privatleben zufriedener, als dies oftmals in den Medien oder Verbänden kolportiert wird.

Wenn man die Tierärzte offen befragt, kommen neben diesen quantitativen Zielen vor allem aber auch qualitative Ziele – allem voran die (gesellschaftliche) Wertschätzung zum Vorschein. Diese sind u.W, bislang nur wenig bis garnicht im Fokus der Diskussion. Eine erst am 16.1./17.1.2021 über Instagram von Tierärztin Dr. Grelck / Hagen zusammengetragene Sammlung von aggressiven Patientenbesitzern bei ihr in der Praxis, aber auch viele Berichte aus anderen Tierarztpraxen, zeigen auf, dass wir gesellschaftliche Phänomene nun auch vermehrt in unserem beruflichen Alltag wiederfinden. Das Phänomen des Cybermobbings hat das Deutsche Tierärzteblatt bereits 3/2016 mit seinem Artikel „Cybermobbing und negative Bewertungen im Internet“, S. 354-358 aufgegriffen und diese Auswüchse sind in der Zwischenzeit nicht besser geworden.

Es ist also an uns allen – sowohl Tierarztpraxisbesitzern, aber auch den Verbänden wie bpt, BAT, VUK aber auch den einzelnen Landestierärztekammern, ein Umfeld zu schaffen, dass der umfangreichen und hochwertigen Ausbildung der Tierärzte gerecht wird. Aber auch die Anfangsassistenten sind zu höherer Flexibilität bei der Arbeitsortwahl und Konsequenz bei Schlechtbehandlung aufgerufen. Nur so kann im Zusammenspiel mit einer wie auch immer gearteten Optimierung der Arbeitszeiten & Arbeitsentgelte eine bessere und spürbare Wertschätzung und somit auch höhere Attraktivität des Berufsstandes wieder hergestellt werden.

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Dipl.-Ök. Sven Jan Arndt, LL.M. (corp.-restruc.), CIA ist Geschäftsführer der doc4pets GmbH – eine inhabergeführte Gruppe von fünf Kleintierpraxen im südwestdeutschen Raum. Aufgrund des stetigen Wachstums ist diese immer auf der Suche nach Tierärzten/Tierärztinnen für Kleintiermedizin/Pferdemedizin. Die Stellenangebote richten sich sowohl an Anfangsassistenten, die im Rahmen eines Mentoringprogrammes auf Ihren künftigen Weg im Job begleitet werden. Aber auch Oberärzten/innen für Kleintiere werden spannende Stellenangebote und klare Karriereperspektiven geboten. So ist es möglich als GeschäftsführerIn einer der Filialen mehr als nur einen Job auszuüben, sondern selbst Verantwortung für Personal und den betriebswirtschaftlichen Erfolg zu übernehmen. Darüber hinaus haben Sie als Tierarzt bzw. Tierärztin die Chance sich an der von Ihnen geführten Filiale als Unternehmer zu beteiligen und diese später ganz zu übernehmen. Doc4pets nennt dieses Stellenangebot dann Partnerschaft. Mehr über das Konzept erfahren Sie unter: https://www.doc4pets.de


[1] Im Folgenden wird oftmals die maskuline Form genutzt. Dies stellt keine Wertung dar und dient der Vereinfachung.

[2] T steht hier als Abkürzung für TeilnehmerInnen

[3] Vgl. Tab.2, Statistik 2019: Tierärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutsches Tierärzteblatt 7/2020, S.862.

[4] Vgl. Tab.2, Statistik 2019: Tierärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutsches Tierärzteblatt 7/2020, S.862.

[5] Vgl. Tab.2, Statistik 2019: Tierärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutsches Tierärzteblatt 7/2020, S.862.

[6] https://karrierebibel.de/arbeitszeiterfassung/ – abgerufen 17.01.2021.

[7] https://www.gew.de/vorbereitungsdienst/bezahlung-im-vorbereitungsdienst/?gclid=Cj0KCQiA3Y-ABhCnARIsAKYDH7vbmzamEMHExQ-hvVHgLQAZBPnuQhhyyFFK5XncJcDmPKL1Jqz1wgwaAl5nEALw_wcB – abgerufen 17.01.2021.

[8] https://www.vetmeduni.ac.at/de/studium/zulassung/zulassung-2020-2021/ – abgerufen 17.01.2021

[9] Vgl. Tab.8, Statistik 2019: Tierärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutsches Tierärzteblatt 7/2020, S.870.

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